Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GYSIN AG Blechtechnik (AGB) gültig ab 01.04.2021
Generell
Der Auftraggeber ist mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ausnahmen sind, wenn andere Konditionen vereinbart wurden; diese müssen aber schriftlich festgehalten werden.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Lieferung findet ausschliesslich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Die Erteilung eines Auftrages setzt die stillschweigende Anerkennung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen voraus. Bestellungen, welche wir schriftlich, telefonisch, mündlich, per E-Mail oder Fax erhalten, werden in der Regel schriftlich von uns mit Preis- und Terminangaben bestätigt.
Bestelländerungen und Annullierungen
Wenn die Firma GYSIN AG Blechtechnik bereits Vormaterial bestellt hat oder ein spezielles Stanzwerkzeug herstellen musste, werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und belastet. Zeitlich befristete Abschlussbestellungen/Rahmenaufträge müssen innerhalb der vereinbarten Frist vom Auftraggeber abgerufen werden bzw. werden von der Firma GYSIN AG Blechtechnik gemäss Abschlussvereinbarung geliefert.
Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung und Transport.
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Zahlungsbedingungen von 30 Tage netto nach Fakturadatum. Bei Nichteinhalten dieser Frist kann ein Verzugszins von 8% in Rechnung gestellt werden. Bei grösseren Bestellungen sind wir in gegenseitiger Absprache berechtigt, eine Vorauszahlung, Akontorechnungen oder eine Bankgarantie zu verlangen. Die Zurückhaltungen von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum.
Ein Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt uns, Lieferungen einzustellen und von offenen Bestellungen zurückzutreten. Dadurch entstandener Schaden geht zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und über alle Bedingungen des Geschäfts eine Einigung vorliegt. Die Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt (Streik, Unruhen, Unfall, Produktionsmittelausfall, Materiallieferverzögerungen usw.), und zwar sowohl im eigenen als auch im Betrieb unserer Lieferanten.
Schadenersatzforderungen wegen verspäteter oder falscher Lieferung können nicht anerkannt werden. Weitere Schadenersatzforderungen für Produktionskosten, entgangenen Gewinn, Konventionalstrafen, Folgeschäden und ähnlicher Forderungen werden in jedem Fall abgelehnt.
Mehr- oder Mindermengen
Bei Extraanfertigung werden solche bis zu +/– 5% vorbehalten.
Transport / Versand
Unsere Preise verstehen sich ab Werk Egerkingen. Wenn der Kunde es wünscht, sind wir bestrebt, mit unserem Vertragstransporteur das Material gegen Verrechnung zu liefern. Spezielles Verpackungsmaterial und Transportgestelle, welche mehr als nur ein normaler Holzverschlag sind, sowie Zoll- oder ähnliche Kosten, werden nach Ergebnis in Rechnung gestellt.
Angeliefertes Material und Risikolochungen
Für Materialien, welche uns zum Perforieren bzw. Weiterverarbeiten vom Auftraggeber oder von dessen Lieferanten angeliefert werden, übernehmen wir keine Garantie für Verarbeitbarkeit, Genauigkeit, Stanzfehler etc. der daraus angefertigten Produkte. Sämtliche Stanzabfälle werden in den Preisen eingerechnet und bleiben unser Eigentum, ausgenommen sind Materialien aus Kunststoffen oder ähnlichem Material. Diese Stanzabfälle müssen vom Kunden oder Lieferanten zurückgenommen werden und werden mit der Lieferung mitgegeben. Materialqualitäten wie Hastelloy C22 und ähnliche, sowie verschleissfeste Stähle und auch alle hoch hitzebeständigen Materialien, gehören in die Gruppe der Risikolochungen. In die Gruppe der Risikolochungen gehören auch sämtliche Lochungen, bei denen die Stegbreite d.h. der Unterschied zwischen Lochdurchmesser und Teilung, gleich oder kleiner ist als die Materialstärke oder Lochungen, die bei der Produktion Probleme wie Stanzfehler ergeben können. Bei Risikolochungen, insbesondere bei Edelstahl und speziellen oben genannten Materialien, kann es zu Stanzfehler kommen. Diese Stanzfehler resp. Elemente mit Stanzfehlern werden weder ersetzt, nachgestanzt noch nachgebohrt.
Werkzeuge
Wurden für die Ausführung des Auftrages spezielle Werkzeuge hergestellt, so bleiben diese unser Eigentum, auch wenn der Käufer dafür anteilsmässige Kosten übernommen hat. Der Unterhalt, Lagerung und der Ersatz gehen zu unseren Lasten.
Toleranzen
Grundsätzlich können durch innere Spannungen im Blech und bei gröberen Dickentoleranzen, Winkelfehler und ungleichmäßige Winkel entstehen. Ganz extrem verhält es sich bei Lochblech. Hier können beim Abkanten durch die Lochung mehrere Millimeter im Längenmass und mehrere Grad im Winkel differieren. Diese teils grossen Unterschiede und Abweichungen können nicht verhindert werden.
Reklamationen
Reklamationen jeder Art müssen spätestens 5 Tage nach Erhalt der Lieferung gemeldet werden, andernfalls können wir nicht mehr darauf eingehen und sehen diese als Gegenstandslos. Für Material, welches vom Kunden schon weiterverarbeitet wurde, d.h. zugeschnitten, abgekantet, geschweisst, beschichtet, montiert usw., lehnen wir jede Reklamation ab. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung ersetzen wir nur das Lochblech der beanstandeten Teile so rasch als möglich auf unsere Kosten ohne Übernahme anderer Kosten.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Egerkingen/Balsthal (Schweiz).
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